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   OLG Dresden, 29.11.1995 - 6 U 1043/95   

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https://dejure.org/1995,11781
OLG Dresden, 29.11.1995 - 6 U 1043/95 (https://dejure.org/1995,11781)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.11.1995 - 6 U 1043/95 (https://dejure.org/1995,11781)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. November 1995 - 6 U 1043/95 (https://dejure.org/1995,11781)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht bei Unebenheiten am Bürgersteig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.10.1966 - III ZR 132/65

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich geringer Höhenunterschiede im Plattenbelag

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.1995 - 6 U 1043/95
    Auch der Fußgänger muß bei Benutzung eines Bürgersteiges mit gewissen Unebenheiten rechnen und sich darauf einstellen (BGH, VRS 32, 244 ).Wie weit die Pflicht des Verkehrssicherungspflichtigen geht, bei Unebenheiten eines Gehweges tätig zu werden, hängt dabei einmal von der Art, dem Ausmaß und der Höhe der Vertiefung und Erhöhung ab.
  • BGH, 14.10.1982 - III ZR 174/81

    Gully mit breiten Öffnungen verstoßen gegen Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.1995 - 6 U 1043/95
    Die Pflicht zum Tätigwerden der Kommunen kann bei Gefahren entfallen, die ein sorgfältiger Verkehrsteilnehmer rechtzeitig erkennen und auf die er sich ohne weiteres einrichten kann (BGH VersR 1983, 39).
  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 205/79

    Verkehrssicherungspflicht der Bundesbahn auf stark frequentierten Bahnhöfen

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.1995 - 6 U 1043/95
    Andere Grundsätze müssen für den Fall gelten, daß derartige Höhenunterschiede sich auf einem Bahnsteig der Deutschen Bundesbahn befinden, weil die Aufmerksamkeit der Fahrgäste in jenem Bereich durch die besondere Eile des Betriebsvorgangs geprägt ist und von einlaufenden Zügen voll in Anspruch genommen wird (BGH VersR 1981, 482 ).
  • OLG Naumburg, 25.01.1995 - 6 U 230/94

    Verkehrssicherungspflicht für Straßen und Fahrbahnen im Beitrittsgebiet

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.1995 - 6 U 1043/95
    c) In den neuen Bundesländern ist erst dann eine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten anzunehmen, wenn völlig unerwartete und atypische Gefahrenquellen auftauchen, mit denen auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer nicht rechnen muß (OLG Naumburg, OLG-NL 1995, 149).
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